Aktualisierung der
Gütesicherung RAL-GZ 698

Neue Version 2023
 

Die Güte- und Prüfbestimmungen für gusseiserne Abflussrohre und Formstücke (SML) bestehen bereits seit 2003. Im Jahr 2006 folgten dann die Güte- und Prüfbestimmungen für Verbindungen. Hierbei steht nicht nur die reine Erfüllung der Produktnormen DIN EN 877 und DIN 19 522 im Vordergrund, sondern es werden auch praxisrelevante Anforderungen gestellt, die darüber hinausgehen.

In enger Zusammenarbeit mit dem RAL wurde eine Erweiterung der Gütesicherung RAL-GZ 698 im Oktober 2014 vorgenommen, die von den betreffenden Fach- und Verkehrskreisen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und den zuständigen Behörden anerkannt wurde. Im Zuge der Erweiterung wurden „Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für gusseiserne Abflussrohre und Formstücke zur Ableitung aggressiver Abwässer (KML / MLK)“ sowie „Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Krallen“ neu aufgenommen. Im Mai 2023 wurden diese Güte- und Prüfbestimmungen auf den neuesten Stand gebracht.

Bei den „Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für gusseiserne Abflussrohre und Formstücke zur Ableitung aggressiver Abwässer (KML / MLK)“ werden bei den Prüfungen erhöhte Anforderungen an die chemische Beständigkeit sowie die Porenfreiheit der Innenbeschichtungen gestellt. Die Anforderungen und Prüfungen von Krallen orientieren sich an der Produktnorm DIN EN 877 „Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden – Anforderungen, Prüfverfahren und Qualitätssicherung“. 

 

 

Gütegesicherte Produkte mit der Gussrohr-Zertifizierung

Die gütegesicherten gusseisernen Abflussrohrsysteme setzen sich zusammen aus:

  • Gusseiserne Abflussrohre (SML)
  • Gusseiserne Formstücke (SML)
  • Gusseiserne Abflussrohre für aggressive Abwässer (KML / MLK)
  • Gusseiserne Formstücke für aggressive Abwässer (KML / MLK)
  • Rapid-Verbindungen
  • Krallen

Kennzeichnung durch GEG e.V. und CE

Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie die zugehörigen Verbindungen und Zubehörteile sind gemäß Anhang G der aktuellen Produktnorm DIN EN 877, Ausgabe November 2021, mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet:

  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Kennzeichen für den Fertigungsort
  • Herstellungszeitraum, verschlüsselt oder nicht
  • Bezugnahme auf diese Europäische Norm
  • Nennweite DN 
  • Winkelstellung der Formstücke, für die sie ausgelegt sind

Auch wenn die neueste Version der EN 877 nicht harmonisiert ist, tragen unsere Produkte eine CE-Markierung. Diese Markierung erfolgt aufgrund der vorangegangenen, harmonisierten DIN EN 877, Ausgabe Januar 2010. Zusätzlich zum CE-Kennzeichen sind die Produkte unserer Mitgliedswerke noch mit dem GEG-Gütezeichen gekennzeichnet.